Wohnen statt Kicken

Bugginger Gemeinderat will Sportplätze in Buggingen und Seefelden zur Bebauung frei geben

Badische Zeitung 28.01.2012 | Autorin: Sigrid Umiger

BUGGINGEN. Die Gemeinde Buggingen hat im seit September 2011 rechtskräftigen Flächennutzungsplan ihren Bedarf für die künftigen Wohnbebauungsflächen ausgeschöpft. Durch den geplanten Neubau einer Sportanlage an der Bundesstraße 3 ändern sich die Wünsche der Gemeinde. Sie will daher zwei neue Wohnbaugebiete ausweisen, muss aber im Gegenzug auf ein geplantes Areal verzichten. Unterm Strich bleibt es im Flächennutzungsplan aber bei der Ausweisung von 3,42 Hektar für eine Wohnbebauung.

Nach der Fusion der Fußballvereine Sportfreunde Seefelden und Weiß-Rot Buggingen im Jahr 2009 zur Spielvereinigung Buggingen-Seefelden sollte der neue Gesamtverein die von der Gemeinde versprochene neue, zentrale Sportanlage – an der Bundesstraße 3 zwischen Seefelden und Buggingen – erhalten. Um das zu realisieren, muss die Gemeinde im Vorfeld die planerischen Voraussetzungen zur Umwandlung von heutigen Sport- in künftige Wohnbauflächen schaffen. Das geht nur über eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes.

Derzeit trainieren und spielen die Fußballer auf den Sportplätzen in Buggingen und Seefelden. Beide Anlagen liegen jedoch mitten in Wohngebieten, was wegen des täglich laufenden Spielbetriebs und dem damit verbundenen Lärm nicht jedem Anlieger gefällt. Daher sollen beide Kickplätze, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen für Sport ausgewiesen sind, in allgemeine Wohngebiete umgewidmet werden.

Das Areal des heutigen Sportplatzes in Buggingen umfasst 2,45 Hektar. Abzüglich der Flächen für Parkplätze und für einen geplanten Kinderspielplatz im neuen Wohngebiet sollen künftig 2,24 Hektar für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehen. Der 1,62 Hektar große Sportplatz in Seefelden soll auf einer Fläche von 1,18 Hektar bebaut werden. Die restlichen 0,44 Hektar sind für Grünflächen vorgesehen. Insgesamt stehen demnach in Buggingen und Seefelden für künftige Häuslebauer 3,42 Hektar Flächen zur Verfügung. Das ist rechtlich nur erlaubt, wenn die Gemeinde im Gegenzug auf ein anderes Baugebiet verzichtet. Daher soll das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewann "Bernel I" – die Fläche ist ebenfalls 3,42 Hektar groß – aus dem allgemeinen Wohngebiet herausgenommen und als landwirtschaftliche Fläche deklariert werden. Gespräche mit den betroffenen Grundstückseignern seien bereits geführt worden, erklärte Bürgermeister Johannes Ackermann.

Der Gemeinderat stimmte einhellig zu. Das Änderungsvorhaben der Gemeinde Buggingen wird in der Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler am 9. Februar besprochen, damit der Verband den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten könne, wie Ackermann erklärte.

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