Neue Corona-Regeln

der Spvgg 09

Neue Corona Verordnung der Spvgg 09 Buggingen / Seefelden 

Liebe Sportfreunde, liebe Vereinsvertreter, liebe Gäste und Freunde des Fußballs, liebe Eltern und alle Mannschaften: 

Aus gegebenem Anlass und den neuen Corona Verordnungen des Landes Baden-Württemberg, gelten ab sofort folgende Regelungen für alle Mannschaften der Spvgg 09 Buggingen / Seefelden und Gästeteams: 

A) alle Personen, die nicht offiziell auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt sind, registrieren sich selbstständig und eigenverantwortlich am Eingang der Gaststätte der Spvgg 09 Buggingen / Seefelden. Wenn möglich bitte per QR-Code. 

B) Der Zugang zu den Kabinen ist ausschließlich den Mannschaften und Betreuern gestattet. Zuschauer, Gäste, Fans und Eltern haben keinen Zutritt In diesen Bereich! Die Mannschaften wenden in den Kabinenbereichen die Hygienevorschriften an (Desinfektion, Abstandsregelung...) 

C) die Kabinen sind rein zum Zweck des Umziehens und Duschens zu benutzen. Weitere Aufenthalte oder unnötige Aufenthalte in den Kabinen sind hiermit untersagt. In den Kabinen gilt nach wie vor die Regelung, 1,5 m Abstand einzuhalten. Ebenso gelten für die Kabinen die geltenden Hygienevorschriften. 

D) im gesamten Spielbereich (Spielfeld, Zwischenräume zwischen den Spielfeldern, vor und hinter den Spielfeldern) sind ab sofort keine Zuschauer mehr zulässig (siehe Beiblatt). Die Spielfelder werden rein von den Mannschaften, Betreuern und Offiziellen der Vereine betreten, dies gilt auch für Offizielle des SBFV. 

E) Neue Zuschauer Regelung: 

Zuschauer sind nur noch in der Gaststätte und auf der Terrasse der Spvgg 09 Buggingen / Seefelden im Rahmen des vorhandenen Sitzplatzkontingents zulässig. Den Anweisungen des Personals ist entsprechend Folge zu leisten. Ebenso treffen hier die Hygienevorschriften zu. Sofern auf der Terrasse 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden können, müssen zwingend Masken getragen werden. 

Sofern alle Sitzplätze belegt sind, sind keine weiteren Zuschauer in der Gaststätte oder dem Vereinsgelände zulässig. Die maximale Anzahl inklusive Personal beträgt 100 Personen.

Liebe Sportfreunde, haltet euch bitte an diese Regeln und bleibt gesund. Wir haben die Verantwortung und Pflicht allen gegenüber.
Vielen Dank für euer Verständnis und das aktive Umsetzen dieser neuen Regelungen.
Diese Regelungen gelten bis zum aktiven Widerruf durch den Vorstand. 

Der Vorstand

Neue Corona Verordnung_201023