Das Werbeschild erzwingt eine Änderung des Plans

Bürgermeister Ackermann kritisiert die Baurechtsvorgabe für ein Hinweisschild für die Bugginger Sportanlage.

Badische Zeitung 12.02.2015 | Autorin: Sigrid Umiger

BUGGINGEN (umi). Für die neue Sportanlage in Buggingen an der Bundesstraße 3 wurden alle planungsrechtlichen Voraussetzungen realisiert. Ein Kunstrasenplatz ist bereits bespielbar und das Clubheim fast fertig. Dennoch ist die Gemeinde gezwungen, für den seit einem Jahr rechtskräftigen Bebauungsplan "Neue Sportanlage Buggingen" ein Änderungsverfahren einzuleiten. Das fordert die untere Baurechtsbehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die Aufstellung des Werbeschildes "Pearl-TV-Stadion".

Das beantragte Hinweisschild, das im Abstand von 110 Metern von der Bundesstraße aufgestellt wird, ist 15 Meter lang und insgesamt fünf Meter hoch, wobei der Schriftzug 2,50 Meter Höhe hat. Dass die Gemeinde dafür den Bebauungsplan ändern muss, könne er nicht nachvollziehen, betonte Bürgermeister Johannes Ackermann.

Es sei doch klar, dass ein Sportverein heutzutage ohne Sponsoring nicht überleben könne. Die Firma Pearl sei ein sehr guter Sponsor, weshalb das Schild auch seine Berechtigung habe. "Die Politik sollte das Baurecht der Neuzeit anpassen", forderte der Bürgermeister. Seiner Meinung nach hätte es auch genügt, der Gemeinde eine Befreiung von den Festsetzungen einzuräumen.

Vorsorglich habe Planer Ralf Burkart vom Büro Fischer in die Planänderung auch Ballfangnetze, weitere Werbeanlagen und Infotafeln aufgenommen, um weiteren Überraschungen vorzubeugen, sagte Ackermann.

Obwohl es sich bei der Bebauungsplanänderung um ein einfaches Verfahren handle, müsse die Gemeinde jetzt notgedrungen das ganze Prozedere vom Änderungsbeschluss, über die Beauftragung des Planungsbüros Fischer bis zur Offenlage und der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange durchlaufen, "als ob wir sonst nichts zu tun hätten", monierte der Bürgermeister die "nicht mehr zeitgemäße" Baurechtsvorgabe. Er rechne mit Kosten von mindestens 3000 Euro, erwiderte Johannes Ackermann auf die Frage von Gemeinderätin Gabriele Schwenk-Grozinger (MUT) nach den Folgekosten des Änderungsverfahrens.

Ganz offensichtlich ungern, aber einstimmig beschloss der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und das dazugehörende Prozedere der Bebauungsplanänderung und beauftragte zudem das Planungsbüro Fischer, diese Zusatzaufgabe zu übernehmen.

Badische Zeitung | 12.02.2015 »